Eine Störung des Hörvermögens beeinflusst vom Zeitpunkt der Geburt an das gesamte Leben eines Kindes: die Sprachentwicklung, das Verhalten, die schulische Bildung und das seelische Gleichgewicht. Pro Jahr werden in Deutschland etwas 1.800 bis 2.400 Kinder mit einer beidseitigen und weitere 200 Kinder mit einer einseitigen Hörstörung geboren. Angeborene versorgungsbedürftige Hörschäden treten häufiger auf als alle anderen angeborenen Erkrankungen, für die bereits Neugeborenen-Screening-Programme etabliert sind, zusammen genommen.
Da die Entwicklung des Gehörs bereits im Mutterleib beginnt, kann nur eine routinemäßig durchgeführte Untersuchung direkt nach der Geburt (Hörscreening) zuverlässig vermeiden, dass durch eine Hörstörung die Entwicklung beeinträchtigt wird. Durch ein Hörscreening soll gewährleistet werden, dass möglichst kein Kind mit einer Hörstörung unerkannt bleibt.
Die Untersuchung muss also eine möglichst hohe Sensitivität aufweisen. Als Nachteil muss dafür eine geringere Spezifität in Kauf genommen werden, d.h. dass eine gewisse Anzahl Kinder beim Test auffällig sind, obwohl sie normal hören. Dadurch entsteht den Kindern jedoch kein Nachteil! Ein erstes Hörscreening findet in der Regel direkt nach der Geburt im Krankenhaus statt. Mit einer einfachen Messapparatur, die auf der Ableitung von TEOAE basiert, wird eine Untersuchung durchgeführt. Die beiden möglichen Ergebnisse sind: grüne Lampe (=PASS) und rote Lampe (=FAIL).
Im Falle, dass das Ergebnis für beide Ohren PASS lautet, ist zunächst einmal Entwarnung gegeben. Dennoch sollten alle Eltern ihre Kinder sorgfältig beobachten. Manche Hörstörungen entwickeln sich erst im Laufe der ersten Lebensjahre. Wenn ein Kind nicht zeitgerecht in die Sprache findet, sollte unverzüglich eine weiterführende Hördiagnostik erfolgen – Hören ist unabdingbare Voraussetzung für den Spracherwerb.
Ist das Screeningergebnis im Krankenhaus auf einer oder beiden Seiten FAIL, so bedeutet das nicht, dass das Kind nicht hört. Es sollte jedoch schnellstmöglich zur Überprüfung eine Kontrolluntersuchung beim HNO-Arzt erfolgen und ggf. durch eine weiterführende Diagnostik die genaue Hörschwelle bestimmt werden.
Alle Methoden zur sicheren Bestimmung der Hörschwelle werden in unserer Praxis vorgehalten (Ohrmikroskopie, Impedanzaudiometrie, verschiedene Formen der OAE-Messung und der BERA-Ableitung). Wenn eine Hörstörung frühzeitig erkannt und versorgt werden kann, ist fast immer eine normale Sprachentwicklung und soziale Entwicklung möglich.